Shotokan-Karate Sportunion Gmunden
7. Juni 2020

RICHTLINIEN TRAININGSBETRIEB

... was beim Training zu beachten ist

MUND-NASEN-SCHUTZ:
Beim Betreten und Verlassen von Sportstätten ist in geschlossenen Räumen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, dies inkludiert die Umkleidebereiche. In Nassräumen (z.B. Duschen) ist kein MNS zu tragen. Die Sportausübung darf ohne Mund-Nasen-Schutz erfolgen.

ABSTAND HALTEN:
Beim Betreten und Verlassen von Sportstätten ist 1 Meter Abstand gegenüber Personen, die nicht im selben Haushalt leben, zu halten. Bei der Sportausübung sind 2 Meter Abstand einzuhalten.
Ein kurzfristiges Unterschreiten der Abstandsregel von 2 Metern ist möglich, wenn es die Sicherheit der sportarttypischen Ausübung bedingt, wie z.B. beim Geräteturnen. Weiters darf der Mindestabstand von 2 Metern ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden, um die Sportart reibungslos ausüben zu können. Ein sich wiederholendes, kurzfristiges Unterschreiten ist jedoch weiterhin untersagt ( z.B. Fußball, Handball, Basketball).
Weiterhin beschränkt sind Kontaktsportarten. Dazu zählen nicht nur Kampfsportarten wie Boxen oder Judo, sondern auch Fußball, Basketball oder Handball. Sie dürfen nur unter Einhaltung des 2-Meter-Mindestabstandes ausgeübt werden.

(Richtlinien Bundesminsterium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 28.05.2020 08:30 Uhr)